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Bei Dienstbarkeitseintragungen genau hinschauen
Derzeit werden verstärkt Glasfaserkabel in landwirtschaftlichen Flächen von privaten Unternehmen verlegt. Diese bieten dafür nur einmalige Entschädigungen von 20 – 25 % des Bodenrichtwertes an. Da für diese Dienstbarkeitseintragungen keine enteignungsrechtliche Grundlage besteht, müssen Sie sich damit nicht zufriedengeben. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass zumeist gleich mehrere Kabel/Lehrrohre verlegt werden sollen. Ihr Verhandlungsgeschick ist gefragt. Erst wenn eine neue Trassenführung gesucht wird, war Ihre Forderung zu hoch.
Neben der Dienstbarkeit ist aber auch die Entschädigung von Aufwuchsschäden, Betriebsprämienausfall, Folgeschäden und Ihrem Zeitaufwand für die Mitwirkung zu klären.
Bitte vergessen Sie nicht, die Fläche während der Bauarbeiten aus Ihrem Agrarantrag abzumelden.